Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Mit der Auftragserteilung gelten unsere Lieferungs- und Geschäftsbedingungen als anerkannt. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen sowie Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt sind. Werden davon abweichende Geschäftsbedingungen mit dem Kunden schriftlich vereinbart, so gelten nachrangig und ergänzend weiterhin nur die nur Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 3D-Printwerk.

1. Zahlungsbedingungen und Preise

1.1 Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Preisangebote sind bis zum Erhalt der letztendlich gültigen Daten nur Richtpreise.

1.2 Alle Preisangaben sind Nettopreise. Die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer ist hizuzurechnen.

1.3 Ein Abzug von Skonto muss vorher schriftlich vereinbart werden.

1.4 Alle Preisangaben von 3D-Printwerk gelten „ab Werk“, ohne Verpackungs-, Versicherungs- und Versandkosten und ohne gesetzliche Abgaben im Lieferland.

2. Lieferung

2.1 Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Bestellers. Falls vom Besteller nicht schriftlich festgelegt, wird die Versandart von uns frei gewählt. Durch den Versand verspätete Lieferungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, Annahmeverweigerungen oder Rechnungskürzungen, selbst wenn die Fertigung oder Lieferung mit Eilzuschlägen bestellt wurde.

2.2 Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Können wir aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, z.B. Streik, Krieg, Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Energie- und Rohstoffmangel, Lieferverzögerungen oder Ausfälle von Dritten, die Lieferverpflichtung nicht erfüllen, so sind wir berechtigt, die Termine in angemessener Weise zu ändern. Dem Käufer entstehen daraus keine Ansprüche auf Preisnachlässe oder Schadenersatzforderungen. Wir werden den Käufer so rasch wie möglich über Lieferverzögerungen informieren. Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.

3. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Haus verlässt.

4. Gewährleistung

4.1 Auch bei größter Sorgfalt können bei den von uns eingesetzten Herstellverfahren Abweichungen hinsichtlich der Materialqualität, der Tönung, der Dimensionen und dgl. auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen. Bei Arbeiten wird Gewähr für korrekte Einstellungen der Anlagen übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien oder durch die Geometrie der Daten entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Eignung zu den vom Besteller gedachten oder anderen Verwendungszwecken wird keine Gewähr übernommen.

4.2 Bei berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten oder Ersatz zu liefern. Ersatzlieferungen erfolgen immer in normaler Lieferzeit. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

4.3 Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, außer der behauptete Mangel könnte durch die Weiterverarbeitung nicht entstanden sein. Zusätzliche Aufwendungen bei der Fehlerbehebung, die aufgrund einer Weiterverarbeitung entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.

5. Mängelrüge und Freigabe

5.1 Mängelrügen müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware zur Kenntnis gebracht sein. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leisten wir kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

6. Rechte an Gegenständen des Bestellers

Der Besteller erklärt, alle erforderlichen Rechte (Eigentumsrecht, Urheberrecht, Patentrecht etc.) an den für ihn zu bearbeitenden Geräten, Teilen oder Daten („Gegenstände“) zu besitzen und trägt deshalb allein die Verantwortung für etwaige Rechtsverletzungen. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit den von ihm gelieferten Gegenständen frei.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher zustehenden Forderungen Eigentum von 3D-Printwerk. Werden die gelieferten Waren mit anderen Waren verbunden, setzt sich der Eigentumsvorbehalt an der neu geschaffenen Sache fort.

8. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind.

9. Unwirksamkeit

Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben der Vertrag und diese Bedingungen im Übrigen wirksam. Zum Ersatz der unwirksamen Bestimmungen werden Regelungen getroffen, die dem gewünschten Zweck möglichst nahe kommen.

10. Datenspeicherung

Eine Datensicherung erfolgt bei 3D-Printwerk nicht. 3D-Printwerk ist jedoch berechtigt, Daten im Druckdatenformat vertraulich aufzubewahren. Überlassene, auftragsgebundene Originaldaten werden nach Abschluss des Auftrags, spätestens nach 1 Monat vom Rechner und den e-mail-Anhängen entfernt.

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3D-Printwerk, Herrnstr. 9, 90763 Fürth/Bayern

3D-Printwerk ist ein Einzelunternehmen, Inhaber: Andreas Wenz

e-mail: info@3dprintwerk.de

Internet: www.3dprintwerk.de

USt-IdNr. DE254507285

 

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Stand: 01.12.2016

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